Was eine vermietete Immobilie wirklich für deine Steuer bedeutet
| Alle Angaben in € | 250.000 | 350.000 | 500.000 |
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Alle Angaben in €
| Jahr | Miete | AfA | Zins | Verlust | Steuer zur. | Aufw./M | Restschuld |
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Diese Rechnung zeigt das Prinzip — dein Fall hängt von deiner tatsächlichen Steuersituation, der passenden Immobilie und deiner Finanzierung ab. Lass uns das gemeinsam durchrechnen.
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Immobilie: Gebäudeanteil 85 % · Sollzins 4,8 % · Anfangstilgung 1,2 % (Annuität 6 %) ·
100 % Finanzierung des Kaufpreises · Wertsteigerung 3 % p. a. · Mietanpassung 1 % p. a. (moderat).
250.000 € / 350.000 €: Bestandsimmobilie mit 4,8 % Bruttomietrendite und linearer AfA
4 % p. a. auf den Gebäudeanteil.
500.000 €: hier wird ein ökologischer KfW‑40‑Neubau unterstellt
(Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits‑Siegel QNG). Neubauten sind im Einkauf teurer und erzielen
daher konservativ nur 3,5 % Bruttomietrendite (statt 4,8 % bei Bestand). Im Gegenzug sind
durch die Kombination aus Sonderabschreibung (§ 7b EStG) und degressiver AfA (§ 7 Abs. 5a EStG)
in den ersten 4 Jahren zusammen 10 % AfA auf den Gebäudeanteil möglich, ab Jahr 5 gilt
wieder der reguläre Satz von 4 %. Das ist der Grund, warum die Steuerersparnis bei diesem Szenario
trotz niedrigerer Miete höher ausfällt als bei 250.000 € oder 350.000 € — die Voraussetzungen
(Bauantrag/-anzeige nach dem 29.02.2024, Baukostenobergrenze, Fertigstellung innerhalb der
geförderten Frist) müssen im Einzelfall geprüft werden.
Nicht enthalten: Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler – ca. 8–12 %), nicht umlagefähige
Bewirtschaftungskosten, Instandhaltungsrücklage, Mietausfall, Verkaufskosten.
Steuer: Einkommensteuertarif 2025 (§ 32a EStG) mit Grundfreibetrag 12.096 € und Spitzensteuersatz
42 % ab 68.481 € zvE (45 % „Reichensteuer" erst ab 277.826 €) — der Grenzsteuersatz kann daher nie über
42 % liegen (außer bei sehr hohen Einkommen: 45 %). Zusätzlich Solidaritätszuschlag inkl. Freigrenze,
optional 9 % Kirchensteuer. Zu versteuerndes Einkommen vereinfacht aus dem Brutto abgeleitet
(Werbungskosten‑Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgaben‑Pauschbetrag 36 €, Vorsorgepauschale;
bei „Privat“ pauschal 7.200 € Basis‑KV/PV). Klasse III = Splittingtarif,
Klasse II mit Entlastungsbetrag 4.260 €, Klassen V/VI ohne Grundfreibetrag (Näherung).
Die tatsächliche Lohnsteuer kann je nach Freibeträgen, Kindern und Bundesland abweichen.
Dieser Rechner ist eine unverbindliche Modellrechnung und ersetzt keine Steuer‑ oder Anlageberatung.